Änderungen Anhang zur Satzung (Pokalspiele Herren, SG Senioren)
22. November 2017
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Änderungen Satzung und Ordnungen
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von: Thomas Kaden
Anhang 2: Durchführungsbestimmungen für Pokalspiele der Senioren
alte Version:
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2. |
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neue Version:
Nr. 1 bleibt unverändert . | |||||||||
2. |
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. Nrn. 3 bis 7 bleiben unverändert . | |||||||||
Die Regelung tritt zum 01.Juli 2018 in Kraft. |
Anhang 14: Richtlinien zur Bildung von Senioren-Spielgemeinschaften
alte Version:
I. | Grundsätze | ||||||
1. | Spielgemeinschaften sollen dazu dienen, Vereinen im Fall eines Spielermangels die Fortsetzung des Spielbetriebes zu ermög-lichen. Sie können nur Notgemeinschaften auf Zeit sein. Die an einer Spielgemeinschaft beteiligten Vereine bleiben bestehen, die Spieler bleiben Mitglieder dieser Vereine. . . . | ||||||
2. | Spielgemeinschaften zum Zwecke einer Leistungssteigerung oder eines eventuellen Aufstiegs des Vereins in eine höhere Spielklasse werden nicht genehmigt. | ||||||
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5. |
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II. | Genehmigungsverfahren | ||||||
5. | Gegen eine Entscheidung des Kreisfußballwartes kann binnen einer Woche Beschwerde beim Verbandsspielausschuss eingelegt werden. . wird neue Nr. 7 . alte Nr. 6 wird gelöscht | ||||||
III. | Spielberechtigung und Spielbetrieb | ||||||
1. | Die Spielberechtigung für die Spielgemeinschaft beginnt mit der Erteilung der Genehmigung. |
neue Version:
I. | Grundsätze | ||||||
1. | Spielgemeinschaften sollen dazu dienen, Vereinen im Fall eines Spielermangels die Fortsetzung des Spielbetriebes zu ermög-lichen. Sie können nur Notgemeinschaften auf Zeit sein. Die an einer Spielgemeinschaft beteiligten Vereine bleiben bestehen, die Spieler bleiben Mitglieder dieser Vereine. Die Spielerpässe des jeweiligen Stamm-vereins behalten ihre Gültigkeit und sind nicht umzuschreiben. | ||||||
2. | wird gestrichen . . . | ||||||
alte Nr. 3 wird neue Nr. 2 | |||||||
alte Nr. 4 wird neue Nr. 3 | |||||||
4. |
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5. | Im Herrenbereich können Spielgemein-schaften von unteren Mannschaften auf Kreisebene gebildet werden. Zur Förderung des Unterbaus im Juniorenbereich, werden neugegründete Spielgemeinschaften von unteren Mann-schaften, auf den Unterbau gemäß § 27 Spielordnung nicht angerechnet. | ||||||
6. | Die Bildung einer Spielgemeinschaft mit der ersten Mannschaft eines Vereins und unteren Mannschaften anderer Vereine ist nicht zulässig. | ||||||
. alte Nr. 6 wird neue Nr. 7 | |||||||
alte Nr. 7 wird verschoben nach III Nr.3 . | |||||||
II. | Genehmigungsverfahren | ||||||
Nrn. 1 bis 4 bleiben unverändert . | |||||||
5. | Die verwaltungsgemäße Zuständigkeit für die Spielgemeinschaft (sogenannter „federführender Verein“) ist von den beteiligten Vereinen festzulegen und dem zuständigen Kreisfußballwart sowie der HFV-Geschäftsstelle mitzuteilen. Eine Änderung der Zuständigkeit erfordert einen neuen Antrag. | ||||||
6. | Bei kreisübergreifenden Spielgemein-schaften muss der federführende Verein aus dem Kreis kommen, in dem die Mann-schaften am Spielbetrieb teilnehmen sollen. | ||||||
7. | Gegen eine Entscheidung des Kreisfußball-wartes kann binnen einer Woche Beschwer-de beim Verbandsausschuss für Spielbe-trieb und Fußballentwicklung eingelegt werden. | ||||||
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III. | Spielberechtigung und Spielbetrieb | ||||||
1. | Die Spielberechtigung für die Spielgemein-schaft beginnt mit der Erteilung der Geneh-migung frühestens jedoch zum 1. Juli des Jahres der Genehmigung. | ||||||
. alte Nr. 2 wird Nr. 5 in II | |||||||
alte Nr. 3 wird Nr. 6 in II . | |||||||
2. | Die Spielgemeinschaft wird der Liga zu-geteilt, in welcher die höherklassige Mannschaft der beteiligten Vereine spielt. | ||||||
3. | Bei Erringung der Meisterschaft in einer Spielgruppe kann nur die Spielgemeinschaft das Aufstiegsrecht wahrnehmen. Spielgemeinschaften im Bereich der un-teren Mannschaften dürfen unter Beach-tung des § 23 Spielordnung nur bis zur höchsten Spielklasse auf Kreisebene aufsteigen. | ||||||
4. | Steht eine Spielgemeinschaft als Absteiger fest, kann durch die Auflösung der Abstieg nicht umgangen werden. | ||||||
5. | Ansonsten gelten für Spielgemeinschaf-ten die einschlägigen Bestimmungen der Spielordnung entsprechend. . | ||||||
IV | Auf- und Abstieg (entfällt) | ||||||
alte Nr.1 wird Nr.3 und Nr.4 in III | |||||||
alte Nr.2 wird Nr.5 in III. in abgeänderter Form |