27. September 2017
·Änderungen Satzung und Ordnungen·von: Thomas Kaden
Der Verbandsvorstand hat auf seiner Sitzung am 16.09.2017 folgende Änderungen der Spielordnung beschlossen:
Der Verbandsvorstand hat auf seiner Sitzung am 16.09.2017 folgende Änderungen der Spielordnung beschlossen:
SpO § 19 Doping
alte Version:
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4.
Ausnahmebewilliigung zu therapeutischen Zwecken (TUE) Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken erteilt werden, mit der die Anwendung einer in der WADA-Dopingliste aufgeführten Substanz oder Methode zugelassen wird.
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neue Version:
Nrn. 1 bis 3 bleiben unverändert
4.
Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken (TUE) Einem Spieler kann eine Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken erteilt werden, mit der die Anwendung einer in der WADA-Dopingliste aufgeführten Substanz oder Methode zugelassen wird.